Die gefundenen Worte
Einträge mit Wortbegriff beginnend mit 'E'
Dichterisch „aus Erz bestehend, erzen“, auch im Sinne von gehoben „unbeugbar fest“; „aus Erz, eisern, hart, fest“; ahd. (um 800), mdh. ērīn, mnd. ēren, mnl. erijn, ist von germ. *ajaz, dem im Nhd. ausgestorbenen Hauptwort für „Erz, Metall“ abgeleitet, das entsprechend dem gegebenen kulturellen Entwicklungsstand auch für „Kupfer, Messing“ oder „Eisen“ steht; ahd. (9. Jh.), asächs. ēr, mhd. mnd. ēr(e), mnl. eer, aengl. ār, engl. ore, anord. eir, got. aiz gehören mit aind. áyaḥ, awest. ayah- „Metall, Eisen“, lat. aes „Erz, Kupfer, Bronze“, davon lat. auch aēnus, aēneus: „ehern, bronzen“; auch auf eine Wurzel von indoeuropäisch (ie.) *ā̌i- „brennen, leuchten“ rückführbar, vgl. griech. á͞ithos (αἶθος) „Brand“, ahd. eit: „Feuer(stätte), (glühender) Scheiterhaufen“, vielleicht „das brandfarbige Metall“ bedeutend; die nhd. Form ehern anstelle von frühnhd. ehrn richtet sich nach Vorbildern wie kupfern, hölzern; „menschlicher“ Bereich, beschreibend: „fest, unbeugsam, eigenwillig, eisern“, auch mit negativer Bewertung: „ein eherner Vater, der mit unglaublicher Consequenz eine eherne Strenge vorbildete“; auch im Sinne von „dreist, unbeirrbar“; siehe auch Ehernheit, die, Hauptwort: „Festigkeit, Entschlossenheit“; „Nach dem ehernen Gesetze der Entwicklung führt auch für die Schule der gewundene Pfad zur Höhe.“ (Allgemeine Deutsche Lehrerzeitung, 1901, Nr. 1, Bd. 53) „Ein eherner Wille.“ („eisern, fest“) „Etwas mit eherner Stirn behaupten.“ („dreist und unbeirrbar“) „Böse ist es, sehr böse, hineinzugreifen in die ewigen Gesetze, mit frecher Hand sie herauszureißen aus ihren ehernen Fugen.“ (Ewers, Hanns Heinz: Alraune, München: Herbig 1973 [1911], S. 380)
Dieses Wort ist zusammengesetzt aus dem Wort eigen, Eigenschaftswort, und der Endung -lich, diese Form des Wortes ist heute nicht mehr bekannt.
Wir kennen es als das Wort eigentlich, so wie es das Wort dei für dein gab oder auch ordenlich für das heutige ordentlich. Das t wurde dem Wort erst später hinzugefügt, laut dem „Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart“ von Adelung:
„Im Oberdeutschen lautet dieses Wort noch eigenlich. Das t vor dem l ist das euphonicum (wohlklingend), welches die hochdeutsche Mundart notwendig macht.“
So sind die Bedeutungen der Worte eigenlich und eigentlich identisch und bedeuten:
„tatsächlich, wirklich, in Wahrheit, in Wirklichkeit“.
Ein paar Beispiele aus dem Wörterbuch von Adelung:
„Ich habe es so eigentlich (so genau) nicht gehöret.“; „Ich kann es so eigentlich (mit Gewißheit, so genau, so umständlich) nicht sagen.“; „Das ist des Verfassers eigentliche (wahre) Meinung.“
ungehorsam, widerwillig, ungezogen
entlehnt aus dem lat. elysium, dem gr. ἠλύσιον πεδίον, „elysisches gefilde“, zugrundeliegt; lt. „Deutsches Wörterbuch“ von Jacob und Wilhelm Grimm: „land der seligen in der griechischen mythologie, häufig ohne bestimmten artikel“ (1680); „wie herrlich ist nicht sonst bey aller welt gepriesen / der sitz der lustbarkeit, die felder in Elysen“ (Mühlpforth, ged. 1686); „reigen von seligen geistern im Elysium“ (Zuckmayer, 1960);
so auch in folgender Bedeutung verwendet: „schön angelegter oder gelegener Ort, Paradies“, Ort einer Hold- und Freudseligkeit, in Schillers Gedicht „An die Freude“ ist die Freude die „Tochter aus Elysium“ und damit auch die „Himmlische“; Elysium als „Garten Eden“, „Reich der Glückseligkeit“; „in dem vorhofe deß schlosses, auf der andern seite, zeiget der eingang ein schönes elysium“ (1667); „sie sah mich an; ihr leben hing / mit diesem blick’ an meinem leben, / und um uns ward’s elysium“ (1753); Elysium als „der schönsten Seele reiner Himmelssitz“; ein Ort, „um das glücklichste Dasein zu führen“ (vgl. Meyers Großes Konversationslexikon, 6. Auflage, 1905–1909);
„Hier gingen wir .. höchst behaglich auf und ab, und ich an Gretchens Seite
deuchte mir wirklich in jenen glücklichen Gefilden Elysiums zu wandeln,
wo man die krystallnen Gefäße vom Baume bricht,
die sich mit dem gewünschten Wein sogleich füllen, und wo man Früchte schüttelt,
die sich in jede beliebige Speise verwandeln.“
(Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832), Dichter und Naturforscher, aus „Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit“,
entstanden 1808–1831)
Schließlich dann die Bedeutung von mhd. entschuldigen, „von der Schuld befreien, lossagen, freisprechen“ sowie „verzeihen, (sich) erklären“, „um Verständnis bitten“.
Zusammensetzung aus der Vorsilbe Ent- und Schuld, die, Hauptwort, von ahd. sculd und mhd. schulde, schult, scholt mit den ursprünglichen Bedeutungen „Verpflichtung (auch auf eine Zahlung bezogen), Vergehen, Missetat, Buße, Verdienst, Ursache“ (8. Jh.); über ahd. scolan, sculan (8. Jh.) und mhd. scholn, schuln sowie mnd. schöllen, schullen besteht hier eine verwandte Form und ursprüngliche Bedeutungsverbindung mit sollen, Tätigkeitswort, später vereinfachte Form im ahd. mit solan, sulan (9. Jh.) für „verpflichtet, genötigt sein, gebühren, nützen, schulden“; heute wird sollen häufig verwendet, wenn jemand in Erwartung eines anderen eine „Handlung schuldig ist“, „etwas tun soll“ (auch durch eine Pflicht jemandem auferlegt); so die Herleitung über „schuldig sein, schuldig, sollen“; siehe hierzu auch heutige Verwendung in dieser alten Bedeutung in der Kaufmanns- oder Bankensprache: „Soll und Haben“;
sollen, Tätigkeitswort, hier im Sinne von „zur Zahlung verpflichtet sein, schulden“, „er ist schuldig und hat zu zahlen“; Soll, der, Hauptwort, als „Schulden, Zahlungsverpflichtung“, allgemein auch grundlegend „Gebot, Pflicht“ und sogar „Zwang“ (17. Jh.); somit auch Schuld als „Verpflichtung zu einer Geldzahlung“, gleichbedeutend mit „verliehenes Geld, Guthaben“;
sodann wird unter kirchlichem Einfluß hier die Schuld zu einer „Verpflichtung zur Buße“ und bestärkt die Bedeutung von „Missetat, Vergehen, begangenes Unrecht“, dessen sich wiederum im weiteren Verlauf die Rechtssprache bedient, dann im Sinne von „Anklage, Anschuldigung, zur Last gelegtes Fehlverhalten“; über die Wendung „er hat Schuld“ entwickelt sich das Eigenschaftswort schuldig sowie auch das Tätigkeitswort schulden, „jmdm. zu einer Leistung verpflichtet sein, jmdm. etwas verdanken“, „verschulden, verdienen, schuldig sprechen“;
abgeleitet hiervon dann auch Schuldiger, der, Hauptwort, mhd. schuldiger, „Ankläger, Gläubiger, Beschuldigender“, ebenso aber auch die andere Seite desjenigen, der „Schuld auf sich geladen hat“, als „Missetäter, Beklagter“;
mit der Vorsilbe Ent-/ent-, von althochdeutsch int-, mit der Bedeutung „entgegen, von etwas weg“, „jemanden von etwas loslösen, befreien“, in Bezug auf eine Sache „(sich) von etwas befreien, etwas beenden, sich einer Sache entledigen“, „wegführen von etwas, entfernen“, auch „die Last von jemandem nehmen“ wie z.B. in Enttäuschung, die, oder Entladung, die, Hauptwörter, und dazugehörend die Tätigkeitswörter enttäuschen und entladen;
heute Entschuldigung im Sinne einer „Rechtfertigung einer Schuld“, im Duden auch „Rechtfertigung für einen Fehler“ gleichbedeutend mit „Ausflucht, Ausrede“, „Entkräftigung eines Vorwurfs“; so gibt es im Sprachgebrauch die Verwendung u.a. mit „fadenscheinige, unglaubhafte Entschuldigungen“, „er hat für alles eine Entschuldigung“, aber auch „um Entschuldigung bitten“ und damit um Verzeihung und Nachsicht, „für mein Zuspätkommen entschuldige ich mich“.
Damit wird der Vorgang der Entschuldigung immer von dem Ermessen des Gegenübers abhängig gemacht – man kann sich nicht selbst von der „auf sich geladenen Schuld“ loslösen und ist auf Nachsicht und die Beurteilung eines anderen angewiesen, der uns „freispricht“. Aber wer vermag zu beurteilen, worin überhaupt die Schuld besteht und wie sie unter vielen Umständen zustande kam? Wer kann ohne jegliche Unvoreingenommenheit etwas als Vergehen oder Missetat bewerten? Welcher Mensch sollte ein solches Urteil zu treffen imstande sein?