Einträge mit Wortbegriff beginnend mit 'K'

die
anrüchige Kneipe; primitive Hütte
das
kleiner Raum, Nebenraum, kleines Häuschen, Kämmerchen; auch: unscheinbarer Mensch
die

Schwierigkeit, peinliche Lage, Unglück lat. Calamitas = Misswuchs des Getreides, griech. Kaláme = Halm

das

Ahd. kind, mhd. kint, asächs. kind, aus dem germ. kinpa, ahd. kind und kinda, asächs. kind, in der Bedeutung „Sohn oder Tochter, Knabe oder Mädchen, Nachkomme, Menschenkind“.

Kind heißt ursprünglich „ein jedes Geschöpfe“, aus dem Wörterbuch von Johann Jakob Spreng.

Weitere Formen sind: kindlihho, „kindlich“, Kindisclihhi, „Kindlichkeit“.
Es ist unklar, ob es sich hierbei um ein Lehnwort handelt.

Dem Vater liegt das Kind im Arm,
Es ruht so wohl, es ruht so warm,
Es lächelt süß; lieb’ Vater mein!
Und mit dem Lächeln schläft es ein. 

Der Vater beugt sich, atmet kaum,
Und lauscht auf seines Kindes Traum;
Er denkt an die entschwund’ne Zeit
Mit wehmutsvoller Seligkeit.

Und eine Trän’ aus Herzensgrund
Fällt ihm auf seines Kindes Mund;
Schnell küßt er ihm die Träne ab,
Und wiegt es leise auf und ab.

Um einer ganzen Welt Gewinn
Gäb’ er das Herzenskind nicht hin.
Du Seliger schon in der Welt,
Der so sein Glück in Armen hält!

(Lied: „Dem Vater liegt das Kind im Arm“: Komponist: Franz Schubert (1797–1828), Textdichter: Eduard von Bauernfeld (1802–1890), komponiert 1827, veröffentlicht 1832)

das

 

Er drechselte ihr ein Kindbein. / Eine Frau schwängern.

die

Fnhd. für ein Verwandtschaftsverhältnis, „Kindverhältnis“; das „Verhältniß eines Kindes gegen seine Ältern“, damit verbunden die „darin gegründeten Vorrechte“; in Bezug auf die Rechtssprache kommen Kindschaft und Einkindschaft noch häufig vor, auch bzgl. Adoption („Annehmung an Kindesstatt“);

siehe ebenso auch die früheste Bedeutung in übertragenem und geistlichem Sinne; das Bewahren der Kindheit bis ins hohe Alter, so ist es in der „Gottesgelehrsamkeit“ das „genaueste Verhältniß des Menschen gegen Gott, die Theilnehmung desselben an den Vollkommenheiten Gottes“: „Gott hat uns zur Kindschaft verordnet“ (Ephes. 1,5), oder auch „sich nach der Kindschaft sehnen“ (Röm. 8, 23);

nach Johann Jakob Spreng auch ursprünglich gebräuchlich für „eine Anzahl oder Schar Kinder“, so wie auch Martin Luther dieses Wort auf die Gesamtheit bzw. Versammlung von Kindern bezogen hat: „Kindschaft, also Gottes Söhne und Töchter“; ursprünglich verwendet auch als Synonym für „Kindheit“ (Chindschaft und Chindheit) und „Kind“; heute ist die Bedeutung des Wortes Kindschaft laut Duden lediglich auf das „Dasein als Kind im Verhältnis zu den Eltern“ beschränkt.

„durch sie (die vernunft) bin ich so hoch gestellt,
ein mitgenosz der geisterwelt ...
zu dieser kindschaft eingeweiht
will ich in glaubensfreudigkeit ...
vor dir, mein vater, wandeln.“

(Christoph August Tiedge (1752–1842), Dichter)

das
unbedeutende Kleinigkeit oder Nichtigkeit; unnützer Kram; Albernheit, Unsinn
klauben, Tätigkeitswort: von ahd. klūbōn, mhd. klûben, klouben: „mit den Fingern oder Zähnen langsam, mühsam, sorgsam losmachen, herausmachen, aufnehmen, aussuchen, sammeln“; „einzeln oder stückweise zusammensuchen, auflesen“, „von der Schale befreien“, auch „das Unreine aus den Erbsen herausklauben“, „Wolle klauben“; Bildungen mit „ab-, auf, aus-, heraus-, herum-, zusammenklauben“; „das Gute vom Schlechten absondern“; lange über etwas klauben: in der Bed. von „grübeln“; „sich geistig sammeln, in sich gehen“; die Klauberei, Hauptwort: „ins einzelne gehende Arbeit“, „mühsame Kleinarbeit“ (18. Jh.) und der Klauber, Hauptwort: „derjenige, der klaubt“ (vgl. mhd. würfelkloubære: „Würfelspieler“) – der Erzklauber im Bergbau; der Wortklauber, Hauptwort: „wer mit dem eigenen Wort oder dem eines anderen kleinlich umgeht“, „Sprachpedant, Nörgler“, abschätzig für einen Sprachgelehrten; davon vor allem die Wortklauberei, Hauptwort: „kleinliche, engstirnige Auslegung eines Textes, übertriebenes, spitzfindiges Festhalten am Wortlaut“, „Silbenstecherei“. „Der herbst ihm bringt sein obs und trauben, dasz ers mit unzahl mag abklauben.“ (Johann Baptist Friedrich Fischart (1546-1591), Schriftsteller und Dichter) „dein herbst giebt trauben seltner art, hier kanst du pressen oder klauben.“ (Johann Christian Günther (1695-1723), Lyriker) „Einige leichtfertige wortklauber wollen ohnedem in dem obigen ausspruche eine pralerey ... finden.“ (Johann Joachim Schwabe (1714-1784), Gelehrter, Bibliothekar und Philosoph, Ausspruch von 1741) „Mars darf (bedarf) keinen advocaten ... keinem hat er nichts gestohlen, dann er nam es unverholen ... was er von der strasze klaubet, ist gefunden, nicht geraubet.“ (Friedrich von Logau (1605-1655), Dichter und Grammatiker des Barocks)

Ursprünglich md. klütern: „schmieren, klecksen“ (mundartlich noch heute), frühnhd. der Klitter, Hauptwort, „Klecks, Fleck“: „willkürlich darstellen, schnell und unordentlich niederschreiben“, „zusammenstoppeln“, „Tatsachen unschöpferisch zusammentragen“, „etwas verfälschend und aus dem Zusammenhang gerissen wiedergeben“; die heutige Bedeutung ist wohl beeinflußt von dem Begriff die Geschichtsklitterung, Hauptwort: „willkürlich zurechtgemachte Geschichtsschreibung“ (verwendet von Johann Fischart im Titel seiner Übersetzung von François Rabelais‘ „Gargantua und Pantagruel“ (1575): „Affentheurlich Naupengeheurliche Geschichtklitterung“). „Eine geschichtsklitterung ist eine schnell hingeschriebene geschichte, und wird aus scherz jetzt häufig gebraucht.“ (Johann Friedrich Heynatz, 1797) „Nun höre meines lebenslaufes klitterung.“ (Friedrich Rückert) „Etwas in ein Buch klittern.“

von grobem Verstand
der
Gruppe von Menschen, die sich gegenseitig fördern, andere aber mißachten oder unterdrücken, Sippschaft
der
unangenehmer Mensch, Kerl
der
Kofferradio
der
der Unfug, der Unsinn
der

Stammt vom lateinischen „corpus“, laut den Gebrüdern Grimm (DWDS 1854) übernommen aus dem Latein der Ärzte und der Geistlichen; „der dualismus, das abendmahl und die leichnamsanbetung der christen trug zu dieser einimpfung des wortes bei (Diefenbach goth. wb. 2, 589).“ Wortverwendung lt. Grimm: „korps (wie kadaver), gleichsam in gelehrt-medicinischer weise, aber eben in todter gestalt.“ Interessant auch die rechtliche Definition in Köbler, Juristisches Wörterbuch (2001): „Körper ist allgemein ein räumlich begrenzter Gegenstand. Der K. des Menschen ist die Gesamtheit seiner Knochenteile und Weichteile, einschließlich aller festverbundenen künstlichen Körperteile als eine Einheit. Seine Verletzung kann Schadensersatzansprüche begründen und strafbar machen.“ Auch im Englischen bedeutet „corpse“ toter Körper oder Kadaver, Leichnam. der Leib, Hauptwort, ebenso aus Grimms Wörterbuch (1854): „das fremdwort körper ist aber mit dem einheimischen leib noch bis heute nicht völlig eins geworden, und dabei hat sich jenes mehr zu geist, dieses mehr zu seele gesellt; denn geist und körper, leib und seele (so gestellt des tonfalls wegen) ist die uns geläufige zusammenstellung…“ und: „leib, leben. diese bedeutung hat, seitdem sich das substantiv leben an die stelle von altem lîp festgesetzt (oben sp. 409), von ihrer schärfe eingebüszt. das nhd. bewahrt sie nur noch in festen verbindungen, formeln, sprichwörtern, namentlich in solchen, in denen der gewaltsame verlust des lebens hervorgehoben wird, wo doch wieder auch die vorstellung von der schädigung des körpers eingreift: den leib wagen, den leib nehmen, um den leib kommen, den leib kosten…“ Vergleiche: „der Leib Christi“ (als spürbare Anwesenheit der Essenz), „leibhaftig“; sowie Ausschnitte aus dem Duden (1934): „Leib (Körper, Leben), gut bei Leibe (wohlgenährt) sein, aber: beileibe nicht; einem zu Leibe gehen, Leib und Leben wagen.“ Wir dürfen uns bewußt machen: Juristisch betrachtet gilt also der Körper als eine Sache, als ein Funktionskonglomerat; medizinisch und geistlich gesehen ist der Körper sogar nur ein totes Ding. Der Leib hingegen steht für das Leben, er ist das lebendige Gefäß der Seele.

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