Einträge mit Wortbegriff beginnend mit 'G'

der

Span. galán („Liebhaber“), franz. galant („zuvorkommend, amourös“); altfrz. galer („lustig sein, feste feiern“); Bedeutung: Liebhaber, Buhle; „herausgeputzter“ Mann, der sich mit besonderer Zuvorkommenheit um seine „Auserwählte“ bemüht; siehe auch „galantes Liebesverhältnis“, frz. galanterie („Aufmerksamkeit“): „ein dama schön in garten gehn thät früh an einem morgen, und hielte rat wie früh und spat sie könnte sein ohn sorgen, weil ihr galan gar emsiglich zu dienen ihr bemühet sich, dem sie doch nicht mit liebespflicht sich möchte obligieren.“ „Ists nicht ein mann, seis derweil ein galan.“ (Goethe)

Ahd. giburien, mhd. gebuern, mit den teilweise verlorengegangenen Bedeutungen „sich ereignen, geschehen, zuteil werden, rechtlich zufallen, zustehen, sich gehören, sich ziemen, sich geziemen, zukommen“ (vgl. Kluge, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache „Gebühr“), heute noch in den Bedeutungen „zustehen“, „rechtlich zufallen“ und „sich gehören“;

Gebühr, die, Hauptwort, heutige Bedeutung „das zu zahlende Entgelt/Abgabe/Beitrag gegenüber einer öffentlichen Einrichtung/Behörde für eine in Anspruch genommene Dienstleistung“,

geht auf ahd. giburi zurück für „Geschick, Ereignis“.

Eine Redewendung ist „über Gebühr“, und bedeutet „über das angemessene Maß hinausgehend, mehr als erforderlich“, z. B. „über Gebühr beanspruchen/loben/betonen/strapazieren“.

Ein ungewöhnlicher Sprachgebrauch, da es im Genitiv verwendet wurde, für: „an das Wort gedenken/denken“, „an etwas denken“.

der
Gedanken sind wie ein Garten, den man pflegen muß; Gedanken, die nicht fruchtbringend sind, ersetzt man durch bewußte, liebevolle, freudebringende Gedanken

 

Hat zwei Bedeutungsinhalte:

  • „zuvorkommend“, „hilfsbereit“, „zu einem Gefallen, einer uneigennützigen Hilfeleistung gern bereit“      

  • „gefallend“, „anziehend“, „ansprechend“, „angenehm.

Die Herkunft des Wortes ist ahd. gifellīg, „gelegen, geeignet, recht“ und mhd. gevellec, gevellic, „angemessen, möglich, günstig, gefallend“ (vgl. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache).

die

Im Kampf Gestorbene

die
Nebenform von gelehrt, eine gelahrte Person
das

Von ahd. gimah: „passend, geeignet, bequem“ (8. Jh.), mittelhochdeutsch (mhd.) gemach: „bequem, ruhig, langsam“, im Sinne von „was sich gut fügt, was zusammenpaßt“ – und gemächlich, Eigenschaftswort, „langsam, ruhig, behaglich“ oder „behutsam, vorsichtig, gemütlich“, althochdeutsch gimahlīh: „bequem“ (11. Jh.), frühneuhochdeutsch (frühnhd., 14.-17. Jhd.) auch gleichbedeutend mit „allmählich”; siehe auch Gemächlichkeit, die, Hauptwort (16. Jh.), für „Bummelei, Gelassenheit, Gemütlichkeit, Trödelei“, oder das Gemach für „Wohnraum, Zimmer“, ahd. gimah, als Hauptwort: „Vorteil, Bequemlichkeit, Annehmlichkeit“ (9. Jh.), mhd. gemach, übertragen: „Ort, wo man Ruhe und Bequemlichkeit findet, Zimmer, Wohnung“, „wo man sich pflegt“, Substantivierung des Eigenschaftsworts (siehe oben); die alte Bedeutung „was sich gut fügt“ ist noch in der Verneinung Ungemach, das, Hauptwort, für „Unruhe, Unbehagen, Verdruß, Kummer, Leid“, mhd. ungemach, bewahrt; vgl. ahd. ungimah, Eigenschaftswort: „unpassend“ (8. Jh.); „Ein niedriges, hohes, geräumiges, helles oder freundliches Gemach.“ (Schlafgemach, Wohngemach, Frauengemach, das „heimliche Gemach“ für „Abort“) „Gemach, gemach!“ (im Sinne von „Langsam! Nichts überstürzen!“) „Das Pferd geht einen gemachen Schritt.“ „Sô trage ich ungemache sorge under mîner brust.” (Flore, 1852) „Ich weisz, wer auf zwei stühlen sitzt, der sitzt nicht sehr gemach.“ (Weisze, op. 3, 232 – „Ärntekranz“ II, 10)

das

„Äußere männliche Genitalien“, Ursprung ist das ahd. gimaht f. (9. Jh.), das überwiegend in der Einzahl gimahti verwendet wurde (bis ins mhd. und nhd.): „Zeugungskraft (des Mannes)“, mhd. gemacht, asächs. gimaht, mnd. gemacht, gemechte, mnl. gemachte: Ableitung von Macht.

Weitere mögliche Bedeutungen von Gemächt (Quelle: wortbedeutung.info): „äußere Genitalien des Mannes (Hoden und Glied)“, „weibliche Geschlechtsorgane“, „Gatten, Paar“, „Wesen, Geschöpf“, „Testament“, „Morgengabe“, „Vertrag, Abkommen, Vereinbarung, Verabredung“, „Zusammenrottung, Aufruhr“; „Also gesoten vnd zerbrochen mit weyn vnd gerüret, würt eyn gut pflaster für die apostem vnd geswulst des gemächts.“ (Bibliographie: Gerhard Eis, „Die Groß-Schützener Gesundheitslehre“, Studien zur Geschichte der deutschen Kultur im Südosten. Brünn / München / Wien 1943, Südosteuropäische Arbeiten 36).

„Du weißt was für ein schwaches Gemächt wir sind. Laß wie sie ist die Fürsprach deines Sohnes vor mich bei dir hochgültig sein.“ (Sigmund von Birken, „Heiliger Sonntags-Handel und Kirch-Wandel“, Nürnberg, 1681) „Weistum von Baumkirchen in Tirol, Tirolische Weistümer I 192: darnach so soll man suchen zu einem jeden haus und alle gemächt öffnen und wo sich einer oder mehr darin wiedert oder setzen wolt und nit suchen lassen, auf den oder dieselben da soll man der verlurst halben die zicht auflegen und haben.“

(Heinrich Brunner, „Deutsche Rechtsgeschichte“, Bd. 2. Leipzig, 1892)

„Es finden sich bißweilen im Anfang dieser Kranckheit Bubones, Beulen oder Schlieren / bißweilen aber kommen solche etliche Tage nach angefangener Kranckheit an der Inficirten Leibern herfür / aber unter den Armen und an den Heyldrüsen / oder auch an den Schenckeln bey dem Gemächt / lassen sich solche gemeiniglichen antreffen / welche in der Cur auff mancherley Manier tractirt werden.“

(Johann Jacot Bräuner, „Pest-Büchlein“, Frankfurt am Main, 1714)

„Gemeinschaftlich, gemeinsam“. Das Wort gemeinbar ist wohl schon nach dem 17. Jahrhundert aus dem Sprachwortschatz der Deutschen verschwunden. Es wurde letztmalig in Kaspar von Stielers Werk „Der Deutschen Sprache Stammbaum und Fortwachs, oder Teutscher Sprachschatz…“ von 1691 aufgeführt.

Bedeutungsgleich mit gemeinschaftlich, Eigenschaftswort, „zu einer Gemeinschaft gehörig, gemeinsam, miteinander, zusammen, eine Gemeinschaft betreffend“; aber auch gemeinsam, Eigenschaftswort, „für mehrere in gleicher Weise geltend, gemeinschaftlich, miteinander, zusammengehörend, mehreren zugleich gehörend“.

Eine Verbindung aus: gemein, Eigenschaftswort, ein altes edles Wort, das seiner Bedeutung u.a. entlehnt wurde, urspr. „gemeinschaftlich, allgemein, gemeinsam“, aber auch „niederträchtig, unanständig, niedrig gesinnt, unfein abwertend vulgär,“ in Kindersprache „fies, schofel“; ahd. gimeini: „zuteil geworden, zugleich, bestimmt, gemeinschaftlich, allgemein, gemeinsam, übereinstimmend“ (8. Jh.), mhd. gemein(e): „gemeinschaftlich, bekannt, allgemein, zusammengehörig, vertraut, für alle eingerichtet, gewöhnlich, niedrig, zur Masse gehörig“;

und: bar, Eigenschaftswort, im übertragenen Sinn „bloß“, „nichts als, ohne etwas, nackt, unbedeckt“, z.B. Geld: „unmittelbar verfügbar“, ahd. und mhd. bar (10. Jh.): „nichts als, offen daliegend, offen vor Augen liegend, frei von, nackt, bloß, unverhüllt, ohne etwas, rein“.

Gemeinbar als Wort auf der Herzensebene, gefühlt und in Bedeutung von „die Kraft im Miteinander, in der Gemeinschaft“.

„Es wird aber seine Tugend schwerlicher gefunden / als die /
so würdig ist auff den Reichs-Thron gesetzt /
und mit Frohn-Geld besoldet zu werde / so wohl / weil andere geheim sind /
diese aber gemeinbar ist; dannenhero jene weniger / oder gar seiner /
diese aber aller Augen Urtheilunterworffen ist: …“

(Johann Weber (1612–1684), aus: „Wappen der Königlichen freyen Stadt Epperies“, 1668, S. 120/121)

 „Ich betheure Dir hier – und öffentlicher kann ichs doch nicht –
daß ich da wo ich auteur critique zu seyn scheine oder wirklich bin,
die Provinz in welcher ich lebe, immer nur insofern meine als die
das jedesmal Tadelswerthe mit andern Provinzen gemeinbar;
daß ich in keiner meiner Schriften mir Persönlichkeiten erlaube,
und daß ich alle Unspielungen von Herzen hasse auch Diejenigen,
welche nur ein Krais Vertrauter verstehn würde.“

(Rochus von Liliencron (1820–1912), Germanist und Musikhistoriker, „Die historischen Volkslieder der Deutschen vom 13. bis 16. Jahrhundert“, Band III, S. 268, Verlag von J. C. W. Vogel, Leipzig, 1869)

das

Ahd. gimuati, mhd. gemüete, mnd. gemôde; Gesamtheit der Empfindungen und Gedanken eines Menschen; sein Charakter und Wesen; der Mensch als Ganzheit; verwendbar für „Seele, Psyche, Herz; Gefühl, Empfindung, Stimmung; Mut“; geistige und seelische Verfassung des Menschen: nhd. z.B. ein ängstiges gemüth: „ängstliche stimmung, Gemütsverfassung“; etw. get jm. zu gemüt: „etw. geht jm. zu Herzen“; auch: Geist, Ansicht, Meinung, Gesinnung; Absicht, Streben, Neigung: jm. etw. zu gemüte füren – „jm. etw. erzählen, mitteilen“; des gemüts sein: „die Absicht haben“; gutes gemüthe für „wohlwollen, gute Gesinnung gegen jemand“; Gegensatz: „der Leib“, für „Leib und Seele“ auch „Leib und Gemüt“; „das gemüt ist ursprünglich, wie der mut, unser inneres überhaupt im unterschied vom körper oder leib, daher leib und gemüt u. ä., wie leib und seele.“ „wie begrüszt' ich so oft mit staunen die fluthen des Rheinstroms, immer erschien er mir grosz und erhob mir sinn und gemüthe.“ (Johann Wolfgang von Goethe) „das aufrichtige / erliche / fromme / grosse / keusche / ledige / redliche / starke / treue gemüt.“ „das gemüt erfrischen / hochhalten; das freie / frische / frohe / gleiche / gute / lustige / neue / starke gemüt.“

das

Bedeutung: (1) Person mit außergewöhnlich geistig schöpferischen Fähigkeiten, (2) höchste schöpferische Geisteskraft/Fähigkeit. 

Das Wort Genie kommt im 18. Jahrhundert aus dem Französischen (dort abgeleitet von lateinisch genius) ins Deutsche, ursprüngliche Bedeutung „erzeugende Kraft“.

Im Deutschen wird als Synonym auch Ingenium, das, Hauptwort, verwendet, lateinisch für „Charakter, Begabung, Geist, Witz“, verwendet auch in den Bedeutungen „künstlerische Schaffenskraft“, „Quelle der Inspiration“, „Erfindergeist“, und auch für eine Person mit diesen Fähigkeiten. Auch Genius, der, Hauptwort, wird im Deutschen mit diesen Bedeutungsinhalten verwendet.

Die literarische Epoche des Sturm und Drang, ungefähr von 1765 bis 1790, zu denen die hymnischen Dichtungen „Prometheus“ und „Ganymed“ zugerechnet werden, und auch das folgende „Mailied“, wird auch als Geniezeit bezeichnet. Wesentliche Inhalte des Sturm und Drang sind das Gefühl, die Natur und das Genie. Der Begriff Genie wird zur damaligen Zeit entwickelt, definiert, weiterentwickelt, verändert. Dabei sieht der Geniebegriff des Sturm und Drang einen Menschen, der aufgrund seiner Fähigkeiten und Talente dazu gemacht ist, Bedeutendes zu erreichen und, wenn nötig, sich dabei auch mit bestehenden Regeln selbstbestimmt auseinanderzusetzen. Das Genie des Sturm und Drang ist voll Begeisterungsfähigkeit für die Natur, die Dichtung, die Kunst, die Liebe und das Vaterland. Das Genie des Sturm und Drang zieht seine Schaffenskraft aus dem Gefühlsleben, der Seele und des Herzens, und nicht nur aus der Vernunft, wie in der Aufklärung gefordert. Das Genie kann sich als Mensch frei entfalten, hört auf sein Inneres und ist damit nicht fremdbestimmt. Dies führt dazu, daß ein Mensch schöpferisch tätig sein kann. Die von Gott geschenkte Natur ist Inspirationsquelle, jeder Mensch kann seine schöpferischen Quellen nutzen.

schön sein wollen