die

Zusammensetzung aus der Vorsilbe Ent- und Schuld, die, Hauptwort, von ahd. sculd und mhd. schulde, schult, scholt mit den ursprünglichen Bedeutungen „Verpflichtung (auch auf eine Zahlung bezogen), Vergehen, Missetat, Buße, Verdienst, Ursache“ (8. Jh.); über ahd. scolan, sculan (8. Jh.) und mhd. scholn, schuln sowie mnd. schöllen, schullen besteht hier eine verwandte Form und ursprüngliche Bedeutungsverbindung mit sollen, Tätigkeitswort, später vereinfachte Form im ahd. mit solan, sulan (9. Jh.) für „verpflichtet, genötigt sein, gebühren, nützen, schulden“; heute wird sollen häufig verwendet, wenn jemand in Erwartung eines anderen eine „Handlung schuldig ist“, „etwas tun soll“ (auch durch eine Pflicht jemandem auferlegt); so die Herleitung über „schuldig sein, schuldig, sollen“; siehe hierzu auch heutige Verwendung in dieser alten Bedeutung in der Kaufmanns- oder Bankensprache: „Soll und Haben“;

sollen, Tätigkeitswort, hier im Sinne von „zur Zahlung verpflichtet sein, schulden“, „er ist schuldig und hat zu zahlen“; Soll, der, Hauptwort, als „Schulden, Zahlungsverpflichtung“, allgemein auch grundlegend „Gebot, Pflicht“ und sogar „Zwang“ (17. Jh.); somit auch Schuld als „Verpflichtung zu einer Geldzahlung“, gleichbedeutend mit „verliehenes Geld, Guthaben“;

sodann wird unter kirchlichem Einfluß hier die Schuld zu einer „Verpflichtung zur Buße“ und bestärkt die Bedeutung von „Missetat, Vergehen, begangenes Unrecht“, dessen sich wiederum im weiteren Verlauf die Rechtssprache bedient, dann im Sinne von „Anklage, Anschuldigung, zur Last gelegtes Fehlverhalten“; über die Wendung „er hat Schuld“ entwickelt sich das Eigenschaftswort schuldig sowie auch das Tätigkeitswort schulden, „jmdm. zu einer Leistung verpflichtet sein, jmdm. etwas verdanken“, „verschulden, verdienen, schuldig sprechen“;

abgeleitet hiervon dann auch Schuldiger, der, Hauptwort, mhd. schuldiger, „Ankläger, Gläubiger, Beschuldigender“, ebenso aber auch die andere Seite desjenigen, der „Schuld auf sich geladen hat“, als „Missetäter, Beklagter“;

mit der Vorsilbe Ent-/ent-, von althochdeutsch int-, mit der Bedeutung „entgegen, von etwas weg“, „jemanden von etwas loslösen, befreien“, in Bezug auf eine Sache „(sich) von etwas befreien, etwas beenden, sich einer Sache entledigen“, „wegführen von etwas, entfernen“, auch „die Last von jemandem nehmen“ wie z.B. in Enttäuschung, die, oder Entladung, die, Hauptwörter, und dazugehörend die Tätigkeitswörter enttäuschen und entladen;

heute Entschuldigung im Sinne einer „Rechtfertigung einer Schuld“, im Duden auch „Rechtfertigung für einen Fehler“ gleichbedeutend mit „Ausflucht, Ausrede“, „Entkräftigung eines Vorwurfs“; so gibt es im Sprachgebrauch die Verwendung u.a. mit „fadenscheinige, unglaubhafte Entschuldigungen“, „er hat für alles eine Entschuldigung“, aber auch „um Entschuldigung bitten“ und damit um Verzeihung und Nachsicht, „für mein Zuspätkommen entschuldige ich mich“.

Damit wird der Vorgang der Entschuldigung immer von dem Ermessen des Gegenübers abhängig gemacht – man kann sich nicht selbst von der „auf sich geladenen Schuld“ loslösen und ist auf Nachsicht und die Beurteilung eines anderen angewiesen, der uns „freispricht“. Aber wer vermag zu beurteilen, worin überhaupt die Schuld besteht und wie sie unter vielen Umständen zustande kam? Wer kann ohne jegliche Unvoreingenommenheit etwas als Vergehen oder Missetat bewerten? Welcher Mensch sollte ein solches Urteil zu treffen imstande sein?

Mhd. (er)barmen, ahd. (ir)barmen, „Mitleid, Mitgefühl, arm, mittellos“;
dieses Wort, wie auch barmherzig, entstammt der got. Kirchensprache. Um es nicht mit dem ahd. armen („arm sein, arm werden“) zu verwechseln, nutzte man ursprünglich die ahd. Vorsilbe ab, wie in abarmen, was eigentlich „von der Not befreien“ bedeutet.
Das eigentliche Verb barmen hat sich erhalten und steht für „jammern, klagen“.

 

das

Das Sein der Erde, aber auch das Menschendasein auf der Erde, sein irdisches Dasein

anmaßen, erkühnen, erlauben, herausnehmen

erheiternd, erfreulich, vergnüglich

Von Zorn erfasst werden

erkiesen, Eigenschaftswort: von ahd. irkiosan

Mhd. klecken: „platzen, krachen, bersten“, „sich spalten“, „klecksen, klatschen“; „Kleckse, Flecke machen, kleckern“, gebr. im Sinne von „mühsam vorwärtsgehen, langsam vorankommen“; auch „ausreichen“, „genügen“; zu heute nur noch mundartlichem klecken: „(Flüssigkeiten) geräuschvoll, tropfenweise fallen lassen“, „Flecken machen, schmieren“, so auch in der Bedeutung von „gut vonstattengehen“; verwandt sind der Klack, Hauptwort, ahd. (11. Jhdt.), mhd. klac: „Riß, Spalt, Knall“, „Klecks“, entsprechend klack schallnachahmend für einen klatschenden Ton, z.B. beim Aufprall einer tropfenden Masse, auch Doppelung klack klack für einen harten und kurzen Ton. „zwei knaben gruben auf der brach von einem weizenfeld einst einem hamster nach, der in den vorgen sommertagen, wie sich vermuthen liesz, erklecklich eingetragen.“ (In: Weisze, „briefw. der fam. des kinderfreundes“) „es hat ein erkleckliches eingetragen.“ (In: Friedrich Gottlieb Klopstock 12, 353) „Es war ein schöner, aber auch sehr heißer Tag, und nachdem Minns die Fleetstraße, Cheapside und Threadneedlestraße auf der Schattenseite mühsam durchwandert hatte, war er erklecklich warm und staubig geworden, und obendrein wurde es spät.“ (In: Charles Dickens, „Londoner Skizzen“, tredition, Ausgabe Hamburg 2011)

die

Mhd. geværde, althochdeutsch gifārida = Heimtücke, Falschheit; zu mittelhochdeutsch vāre, althochdeutsch fāra, Gefahr; auch in Bedeutung von Unsicherheit, Arglist, Hinterhältigkeit:

"in fährden und in nöthen zeigt erst das volk sich echt, drum soll man nie zertreten sein altes gutes recht."

"dagegen ich ein reisemüder mann, der sehnlich wünscht, nach manigfachen fährden, zum port des ehstands eingelotst zu werden."

„ […] darum schwör ich feierlich und ohn alle fährde.“

ein gelbliches Licht, ein fahlgelber Schimmer; „ein falber Schein“ im Herbstlicht

der
Lotterbube, Possenreißer
verantwortlich, zuständig, eine sehr wichtige Rolle spielend, an erster Stelle stehend